§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über den Onlinekatalog der MURER Feuerschutz GmbH.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Auftragsbedingungen eines Abnehmers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Abnehmer bei der Auftragserteilung auf sie verwiesen hat und wir den Kunden-Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen und die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt haben.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
- Um eine Bestellung aufzugeben, wählt der Kunde auf der Produktseite die gewünschte Anzahl der Produkte aus und bestätigt die Auswahl mit einem Klick auf „Kasse“. Nachdem der Kunde die Produkte ausgewählt hat, die er kaufen möchte, gelangt er durch einen Klick auf das Einkaufswagen-Symbol zu einer Übersicht der ausgewählten Produkte. Dort kann der Kunde die Menge der ausgewählten Produkte ändern und einzelne oder alle Produkte aus dem Warenkorb entfernen. Mit einem Klick auf „Kasse“ kann der Kunde den Bestellvorgang fortsetzen. Anschließend kann sich der Kunde in sein bestehendes Kundenkonto einloggen, sich für ein Kundenkonto registrieren oder die Bestellung als Gast fortsetzen. Im nächsten Schritt wird der Kunde aufgefordert, seine Versandadresse und, nach einem Klick auf „weiter“, die Versandart auszuwählen. Nach einem Klick auf „Auftrag bestätigen“ wird der Kunde zur Auswahl des Zahlungsmittels weitergeleitet. Die Angaben können jederzeit korrigiert werden. Über die Vor- und Zurück-Buttons des Browsers kann der Kunde zwischen den einzelnen Schritten wechseln. Nach Auswahl des Zahlungsmittels schließt der Kunde die Bestellung mit einem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ ab.
- Die Präsentation der Produkte in unserem Onlinekatalog stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung zustande. Die Frist für die Annahme beträgt sieben Tage. Nehmen wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist in Textform an, ist der Kunde nicht länger an seine Bestellung gebunden. Abweichend davon kommt ein Vertrag zustande
bei Zahlung per Sofortüberweisung oder Giropay zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Zahlungsanweisung gegenüber dem Zahlungsdienstleister bestätigt. - Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, können wir die Annahme auch durch Auslieferung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung erklären.
- Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Wir empfehlen, dass der Kunde seine Bestellinformationen ausdruckt oder abspeichert.
§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug
- Die Lieferfrist wird von uns vor Abgabe der Bestellung angegeben. Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann die Lieferfrist auch individuell vereinbart werden.
- Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar oder dauert das Leistungshindernis mehr als 6 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zu¬lieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, und weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
- Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungs¬pflicht, bleiben unberührt.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt ab Lager. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehr¬aufwendungen zu verlangen. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, berechnen wir hierfür eine pauschale Entschädigung iHv 1 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche bis maximal 5 % des Kaufpreises für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Gegenüber Verbrauchern weisen wir die Preise in unserem Onlinekatalog einschließlich Mehrwertsteuer aus. Die jeweils anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
- Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
- Bei Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von (i) 21 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, (ii) andernfalls innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Ist der Kunde Verbraucher, tritt der Verzug nur dann ein, wenn wir auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen haben. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt der Verzugszinssatz 12 %. Übersteigt dieser Verzugszinssatz den gesetzlichen Verzugszinssatz, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns ein über den gesetzlichen Verzugszins liegender Schaden nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist. In jedem Fall behalten wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das gilt nicht für Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl postalisch oder per E-Mail erfolgen. Dem Rechnungsversand per E-Mail kann der Kunde jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist er bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren ent stehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung er¬werben wir Miteigentum im Verhältnis des Verkehrswerts der von uns gelieferten Waren zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt, im Falle einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils, zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt , die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, muss er die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
§ 7 Mängelansprüche des Kunden
- Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften. Die nachfolgenden Absätze 3 bis 10 gelten nur für Bestellungen durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
- Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir jedoch keine Haftung.
- Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Ort unseres Lagers.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
- Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Eine vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags¬partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Verjährung
- Bei Bestellungen durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Lieferung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Lieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Unabhängig von dieser Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union stets auch auf die zwingenden Vorschriften des Verbraucherschutzrechts des Landes berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Wir sind jedoch in allen diesen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individual¬abrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: November 2022
MURER FEUERSCHUTZ GMBH
Greener Neue Reihe 15, D-37574 Einbeck / Ortsteil Greene
Telefon: +49 (0)55 63 - 95 05-0, Telefax: +49 (0)55 63 - 95 05-50
E-Mail: info@murer-feuerschutz.de, Website: www.murer-feuerschutz.de
Geschäftsführer: Ernst Müller und Thorsten Flieth
Sitz der Gesellschaft: Greene, Registergericht: Amtsgericht Göttingen, Registernummer: HRB 131405
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: USt.-ID DE 811 400 897
Link zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.